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Bitte mitbringen:
Amtlichen Lichtbildausweis
Geburtenbuchabschrift,
Staatsbürgerschaftsnachweis,
Heiratsurkunden von Vorehen,
Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
Meldenachweise
(weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein)
Gebühren liegen je nach Eheschließungsfall zwischen € 40,-- und € 50,--, fallweise, bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, auch darüber.
Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft
Zuständig
Ludwig Verena
(Buchhaltung)
Schwarz Daniela
(Leitung Bürgerservice und Standesamt)
Schwalsberger Andrea
(Leitung Finanzabteilung)