Sozial bedürftige Menschen können erstmals bereits zu Beginn der Heizperiode von 01. Oktober bis 30. November 2024 den den Heizkostenzuschuss 2024/25 online beantragen.
Wer wird gefördert?
- Personen, deren ständig bewohnter Hauptwohnsitz seit zumindest 1. September 2024 in Oberösterreich ist
- Personen, die alleine leben und 2023 nicht mehr als € 19.070,00 brutto verdienen
- Personen, die mit anderen Personen zusammen leben und 2023 gemeinsam nicht mehr als € 26.940,00 brutto verdient haben
- Der Heizkostenzuschuss wurde für diesen Haushalt noch nicht ausbezahlt (Einmalig pro Haushalt).
Was wird gefördert?
Für die Beheizung des Wohnraumes, gleichgültig mit welchem Energieträger, wird an sozial bedürftige Personen ein Zuschuss gewährt.
Wie wird gefördert?
Gewährung eines Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2024/2025 in Höhe von jeweils 200 Euro pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt.
Wie läuft die Förderung ab?
Die Prüfung des Antrages erfolgt mittels automatisierter Unterstützung. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird der Zuschuss genehmigt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt durch Überweisung auf ein Konto bei einem Geldinstitut im SEPA-Raum, das im Antrag bekanntzugeben ist.