Strafregisterbescheinigung

Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumundszeugnis, Führungszeugnis, Sittenzeugnis oder polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über im Strafregister eingetragene Verurteilungen einer Person – oder bestätigt, dass keine Eintragungen vorliegen.
Sie kann ausschließlich von der betroffenen Person selbst beantragt werden.

Wann wird eine Strafregisterbescheinigung benötigt?

  • Für viele Berufe und Tätigkeiten (z. B. Aufnahme in Sicherheits- oder Bewachungsunternehmen)
  • Häufig darf sie nicht älter als 3 Monate sein.

Spezielle Bescheinigung für Kinder- und Jugendfürsorge

Seit 1. Jänner 2014 gibt es zusätzlich die „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“.
Sie ist erforderlich, wenn:

  • eine Tätigkeit mit regelmäßigem und direktem Kontakt zu Kindern ausgeübt wird (beruflich oder ehrenamtlich)
  • eine Bestätigung des (künftigen oder aktuellen) Dienstgebers bzw. der Organisation vorliegt

👉 Diese Bescheinigung gibt Auskunft über Verurteilungen im Bereich der sexuellen Integrität und Selbstbestimmung sowie über allfällige Tätigkeitsverbote.

Für EU- Bürger:innen

Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates können verlangen, dass zusätzlich Informationen aus ihrem Heimatstaat eingeholt und gemeinsam mit der österreichischen Strafregisterbescheinigung übermittelt werden.


Benötigte Unterlagen

Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis)

  • Bei EU- Bürger:innen: Nachweis der Staatsangehörigkeit, falls Informationen aus dem Heimatstaat eingeholt werden sollen

Zusätzlich für die Kinder- und Jugendfürsorge-Bescheinigung:

  • vollständig ausgefüllte und vom Dienstgeber/der Organisation unterschriebene Bestätigung

Falls die Identität mit dem Lichtbildausweis nicht eindeutig festgestellt werden kann (z. B. Namensänderung), sind entsprechende Unterlagen (z. B. Heiratsurkunde, Namensänderungsbescheid) mitzubringen.
Für den Nachweis eines akademischen Grades: Verleihungsbescheid vorlegen.


Kosten

  • € 44,10 – Strafregisterbescheinigung als Zeugnis (allgemein, ohne Nennung einer bestimmten Stelle)
  • € 23,10 – bei Vorlage für eine bestimmte Stelle (z. B. Arbeitgeber → Firmenwortlaut und Adresse bei Beantragung angeben).
    → In diesem Fall entfällt die Zeugnisgebühr von € 21,00.

Hinweis: In Einzelfällen können die Kosten abweichen. Die genaue Gebühr wird bei Beantragung bekanntgegeben.

Zuständig