Die Strafregisterbescheinigung (früher auch Leumundszeugnis, Führungszeugnis oder Sittenzeugnis genannt) gibt Auskunft darüber, ob im Strafregister Verurteilungen einer Person eingetragen sind oder bestätigt, dass keine Eintragungen vorliegen. Sie kann ausschließlich von der betroffenen Person selbst beantragt werden.
Wann wird eine Strafregisterbescheinigung benötigt?
Eine Strafregisterbescheinigung ist für viele Berufe und Tätigkeiten erforderlich, etwa bei der Aufnahme in Sicherheits- oder Bewachungsunternehmen.
In der Regel darf sie nicht älter als drei Monate sein.
Strafregisterbescheinigung für Kinder- und Jugendfürsorge
Seit 1. Jänner 2014 gibt es zusätzlich die spezielle „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“.
Diese ist erforderlich, wenn
- eine Tätigkeit mit regelmäßigem und direktem Kontakt zu Kindern ausgeübt wird (beruflich oder ehrenamtlich) und
- eine Bestätigung des künftigen oder aktuellen Dienstgebers bzw. der Organisation vorliegt.
Diese Bescheinigung gibt Auskunft über Verurteilungen im Bereich der sexuellen Integrität und Selbstbestimmung sowie über allfällige Tätigkeitsverbote.
Für EU-Bürger:innen
Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates können verlangen, dass zusätzlich Informationen aus ihrem Heimatstaat eingeholt und gemeinsam mit der österreichischen Strafregisterbescheinigung übermittelt werden.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung werden benötigt:
- Amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Reisepass oder Personalausweis)
- Bei Kinder- und Jugendfürsorge, Pflege & Betreuung: Bestätigung des Dienstgebers bzw. der Organisation über die Art der Tätigkeit
- Bei EU-Bürger:innen: ggf. Angaben zum Heimatstaat
Gebühren ab 1. Jänner 2026
Für Anträge ab 1.1.2026 gelten folgende Pauschalgebühren:
- Gewöhnliche Strafregisterbescheinigung: € 26,–
- Kinder- und Jugendfürsorge: € 29,–
- Pflege und Betreuung: € 29,–
- Terroristische/staatsschutzrelevante Delikte: € 29,–
- Auskunft über Tilgungsfrist: € 33,–
➡️ Bei Antrag mit E-ID reduziert sich die Gebühr jeweils um € 8,–.
➡️ Werden mehrere Bescheinigungen beantragt, sind die Gebühren jeweils zu entrichten.