... bestehende Hundehalter?
Für bestehende Hundehalter ändert sich wenig. Neue Pflichten und Ausbildungserfordernisse gelten ab 1. Dezember für neu angeschaffte Hunde bzw. nach einem Halterwechsel. Eine Ausnahme bilden spezielle Hunde.
... spezielle Hunde bis 8 Jahre?
Für spezielle Hunde bis zum vollendenten 8. Lebensjahr gilt ab 01.12.2024 eine Leinen- und Maulkorbpflicht bis zur erfolgreichen "Freitestung" sowie die Pflicht zur Alltagstauglichkeitsprüfung binnen sechs Monaten.
... die Verlässlichkeitsprüfung?
Die Haltung von speziellen Hunden ist an eine besondere Verlässlichkeit (z.B. keine Verurteilung nach dem Tierschutzgesetz) geknüpft. Bei aufrechter Haltung ist dieser Nachweis nicht nötig. Achtung: Halterwechsel (siehe oben).
... Nachweise und Bescheide?
Bestehende Sachkundenachweise und nach dem Oö. Hundehaltegesetz 2002 erlassene Bescheide, etwa bei auffälligen Hunden, gelten auch unter dem neuen Hundehaltegesetz weiter.