Familienpaket

Den Eltern von Neugeborenen wird eine Beihilfe in Höhe von € 180, -- gewährt.

Anspruch auf die Beihilfe haben Sie, wenn

  • Sie den Hauptwohnsitz in der Gemeinde Kematen an der Krems haben,
  • ein Elternteil EWR-Bürger ist,
  • die Mutter während der Schwangerschaft und das Kind den ärztlichen Untersuchungen laut Mutter-Kind-Pass unterzogen wurde.

Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilzahlungen:

  1. Teilzahlung in Form von Gutscheinen im Wert von € 100, -- nach der Geburt des Kindes
  2. Teilzahlung in Form von Gutscheinen im Wert von € 80, -- nach dem 24. Lebensmonat des Kindes, wobei die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen nachgewiesen werden müssen.

Anbei die Presseaussendung vom Land OÖ:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/185080.htm