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Der ROTKREUZ-MARKT ermöglicht allen Personen, mit einem geringen Einkommen, eine kostengünstige Einkaufsmöglichkeit. Er führt Lebensmittel und Artikel des täglichen Bedarfes, allerdings kein Vollsortiment. Gegen Vorlage einer Einkaufsberechtigung können pro Woche Waren im Wert von max. Euro 30,00 eingekauft werden.
Folgende Einkommensgrenzen dürfen im Monat der Antragstellung nicht überschritten werden:
Euro 1.300,00 bei AlleinstehendenEuro 1.800,00 bei Ehepaaren/LebensgemeinschaftenEuro 300,00 je Kind zusätzlich
Stand: 01.01.2023
Antragsformulare erhalten Sie im Gemeindeamt und beim Roten Kreuz in Kremsmünster. Sie können aber auch von der Homepage des Roten Kreuzes und der Gemeinde heruntergeladen werden.
Beizulegen sind die Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen.
Von der Gemeinde wird der Antrag überprüft und bestätigt. Schriftliche Bestätigung der Gemeinde zum ersten Einkauf im ROTKREUZ-MARKT mitnehmen. Die Einkaufskarte (Gültigkeit maximal ein Jahr, bei Pensionisten unbefristet) wird vom Roten Kreuz ausgestellt.
Bahnhofstraße 38, 4550 Kremsmünster
Dienstag und Freitag von 14 - 17 Uhr
Bürgerservice
Infofolder_RKM_Kmst_2023.pdf (0.62 MB)
DSVGO_-_ANTRAG_ROTKREUZ-MARKT_KREMSMÜNSTER.pdf (0.27 MB)
Die Zugfahrten (max. 3 im Monat) für eine Person von Kematen nach Kremsmünster & retour für die Einkaufsberechtigten des Rotkreuz-Marktes, welche in Kematen ihren Hauptwohnsitz haben, werden nach Vorlage der Zugtickets und der Einkaufsrechnung aus dem Sozialfonds übernommen.